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Warum ich mir eine Immobilie angeschafft habe

Hallo, ich freue mich, dass ihr meinen Blog gefunden habt, in dem ich über meine Entscheidung zum Hauskauf berichte. Ich hoffe, die Informationen sind für euch wertvoll und helfen, wenn ihr über einen Immobilienkauf nachdenkt. Für mich war der Erwerb einer Immobilie eine logische Wahl, die ich nicht bereue. Durch sie habe ich mehr Freiheit und bin unabhängiger. Ich muss nun auf keine Hausregeln mehr achten und kann jede Entscheidung treffen, ohne dass ich Rücksprache halten muss. Auch aus finanzieller Sicht hat sich der Kauf gerechnet. Da Zinsen niedrig sind, ist der Immobilienkauf eine sinnvolle Möglichkeit, damit man sein Kapital vermehrt. Welche Gründe noch für den Erwerb sprechen, beschreibe ich hier.

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Warum ich mir eine Immobilie angeschafft habe

Garagen Räumung

by Franklin Robinson

In Deutschland sind tausende von Garagen vermietet. Dies geht aus einer Statistik hervor, die vor einigen Jahren zum Thema Nutzung von Wohn- und Abstellraum erstellt wurde. Dabei handelt es sich bei vielen Objekten um Gebäude, die nicht einmal einer bestimmten Mietwohnung angegliedert sind. Viele dieser Garagen befinden sich in Garagensiedlungen, in denen diese gleich reihenweise errichtet wurden. Doch grade hier sammelt sich meist eine Menge Unrat an. Dieser muss nicht vom eigentlichen Eigentümer stammen, sondern kann auch vom Mieter dort angehäuft worden sein. Sollte dann die Kündigung des Vertrages oder ein anderer Umstand eintreten, durch welchen das Mietverhältnis beendet wird, muss meist eine Garagen Räumung erfolgen, zum Beispiel durch Entrümpeler-Dortmund Inh. Matthias Brinker. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. 

Hintergrund einer Garagen Räumung  

Die Räumung einer Garage kann aus vielen Gründen erfolgen. Am häufigsten ist dies aber dann der Fall, wenn entweder der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommt oder aber eine Person verstorben ist und nun seine Habe aufgelöst werden muss. In beiden Fällen gibt es rechtliche Bestimmungen, die unbedingt einzuhalten sind, wenn man sich von offizieller Seite keinen Ärger einhandeln möchte. Doch grade bei diesem Punkt scheiden sich die Geister, denn oftmals ist den Eigentümern oder Erben gar nicht bekannt, an welche gesetzlichen Regelungen sie sich halten müssen.   

Die Räumung aus rechtlicher Sicht  

Die Räumung einer Garage im Falle des Todes, ist jeweils durch die Erben möglich. Allerdings muss hierzu ein gültiger Erbschein beantragt worden sein. Nur dann geht das Eigentum des Verstorbenen an die Hinterbliebenen über. Dies ist nicht der Fall, wenn in einem beglaubigten Testament eindeutig Personen genannt sind, die den Nachlass verwalten dürfen.   

Bei einer Räumung aufgrund von nicht eingehaltenen Zahlungen sieht dies aber ganz anders aus. Hier muss der Eigentümer den Mieter solange Mahnen, bis dieser entweder seine Mietschuld bezahlt, oder aber nicht mehr aufzufinden ist, beziehungsweise sich nicht mehr meldet. Nun beginnt ein Prozess, der unter Umständen mehrere Monate dauern kann. Erst wenn eine bestimmte Wartezeit verstrichen ist, darf der Eigentümer die Garage öffnen und die Gegenstände entfernen. Geschieht dies vorher, so handelt es sich entweder um Sachbeschädigung oder gar um Diebstahl.   

Beräumung durch professionelle Firmen

Die Garagen Räumung kann in Eigenarbeit oder aber durch professionelle Unternehmen durchgeführt werden. Letzteres bietet sich an, denn hier werden die einzelnen Teile gleich nach der jeweiligen Abfallart getrennt und entsorgt. Zudem kann sich auch in einer Garage eine große Menge an Unrat ansammeln, sodass der Aufwand mitunter unterschätzt wird. Hier sollte also zu professionellen Helfern gegriffen werden, die den Zeitaufwand für einen selbst gering halten. 

Dabei kann die Menge der Gegenstände, die aus einer Garage entfernt werden in manchen Fällen durchaus mit der Räumung einer Wohnung oder eines kleinen Einfamilienhauses verglichen werden. Besonders wenn die Garage über viele Jahre hinweg genutzt wurde, kann diese bis unters Dach mit den verschiedensten Gegenständen gefüllt sein.   

Räumung im Eigenheim

Wer eine Garage in einem Eigenheim räumen lassen möchte, der muss natürlich zuerst Eigentümer des Selben sein. Oftmals werden entsprechende Aktionen im Rahmen von Zwangsversteigerungen durchgeführt, da hier der Käufer - wenn nicht anders festgelegt - auch allen noch verbliebenen Inhalt übernimmt. In einem solchen Fall sollte man sich schon im Vorfeld um ein entsprechendes Räumungsunternehmen kümmern.

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